Wärmewende in Dieburg - Das Wichtigste in Kürze
Was ist der Anlass für dieses Papier?
Anlass sind die in Dieburg anstehenden Entscheidungen über die Wärmeversorgung von Dieburg-Süd und anderen Neubauprojekten.
Worum geht es?
Wärmewende bedeutet kurz gesagt: Energie für Prozesswärme, Raumwärme und Brauchwassererwärmung einsparen, wo es geht und zügig raus aus den fossilen Brennstoffen Erdgas und Heizöl!
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der gesetzten Klimaschutzziele der Bundesregierung muss bis
2045 Netto-Treibhausgasneutralität in Deutschland erreicht sein. Das heißt: Nicht mehr Treibhausgase
emittieren als gebunden werden können. Der Einsatz von Heizöl und Erdgas ist damit nicht vereinbar.
Aus dem im März 2021 bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich eine
Verpflichtung zum Klimaschutz für alle staatlichen Ebenen. Die Dringlichkeit eines konsequenten
Klimaschutzes wurde aktuell auch nochmals im
6. Bericht des Weltklimarats (IPCC) deutlich gemacht.
→ siehe Abschnitte 1 & 2 in den Erläuterungen auf den folgenden Seiten => name-links
Jetzt oder später?
Das Ziel ist Klimaneutralität für Deutschland bis 2045. Für den Weg dorthin ist für den Gebäudesektor im Klimaschutzgesetz von 2021 eine Emissionsobergrenze von 67 Mio. Tonnen CO2e (2 2 CO2e = CO2-Äquivalente) im Jahr 2030 vorgesehen. Im Jahr 2020 wurden 120 Mio. Tonnen CO2e emittiert. Innerhalb der nächsten 9 Jahre müssen damit die jährlichen Emissionen um 44% gesenkt werden. Auf Dieburg übertragen würde dies bedeuten: rund 25.000 Tonnen CO2-Emissionen aus Gas und Heizöl im Jahr 2030 weniger als heute. Je früher mit dem konsequenten Umstieg auf erneuerbare Wärme begonnen wird, desto leichter wird es, das Ziel zu erreichen. Harte Brüche können so eher vermieden werden.
Diesen Zusammenhang zeigt die Abbildung unten, in der die auf Dieburg übertragenen Höchstgrenzen für
CO2-Emissionen im Gebäudebereich dargestellt sind.
grafik1
Eigene Darstellung auf Basis der Zielwerte im Klimaschutzgesetz
→ siehe Abschnitte 3 & 5 in den Erläuterungen
Unverbindliche Absichtserklärung oder gesetzliche Vorgabe?
Die Klimaschutzziele sind verbindlich im Klimaschutzgesetz festgelegt und gelten für Deutschland als Ganzes,
nicht für einzelne Kommunen. Damit Deutschland diese Ziele erreichen kann, muss die Umsetzung im
Gebäudebereich trotzdem vor Ort erfolgen, dort wo die Emissionen durch die Verbrennung von Heizöl und
Erdgas entstehen.
→ siehe Abschnitt 4 in den Erläuterungen
Wärme ohne Öl und Erdgas? Machbare Lösung oder Utopie?
Aufgrund des Zeitdrucks im Klimaschutz muss die Wärmewende im Wesentlichen auf heute bereits verfügbare Techniken gründen. Mögliche Alternativen, wenn auch begrenzt verfügbar, sind Holzbrennstoffe oder Biomethan aus Biogas, zukünftig auch Wasserstoff und synthetisches Methan. Letztere werden voraussichtlich aufgrund der starken Konkurrenz aus der Industrie oder dem Verkehr für den Gebäudesektor nur sehr eingeschränkt und zu hohen Kosten zur Verfügung stehen.
Hohe Dämmstandards bis hin zum Passivhaus und Wärmepumpen, die mit erneuerbarem Strom betrieben
werden, sind Optionen zur zukunftssicheren Wärmeversorgung. Auch Wärmepumpen in Kombination mit
Wärmenetzen, die mit Umweltwärme, z.B. Erdwärme, gespeist werden, kommen in Frage.
→ siehe Abschnitte 6 & 7 in den Erläuterungen
Schnäppchen oder teurer Spaß?
Der Investitionsbedarf in innovative, klimafreundliche Wärmeversorgungssysteme und einen hohen
Dämmstandard kann höher sein als in bisher üblichen Systemen. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung wichtig.
Insbesondere über längere Zeiträume, unter Berücksichtigung der Kosten für die Brennstoffversorgung und
verfügbarer Fördermittel, können innovative Systeme aber günstiger sein. Auch das Risiko für Mieter und
Eigentümer, das in stark schwankenden und vermutlich steigenden Kosten und fraglicher zukünftiger
Verfügbarkeit von Gas, Heizöl und anderen Brennstoffen steckt, kann so reduziert werden. Fördermittel sind
z.B. im Programm „Wärmenetze 4.0“ verfügbar.
→ siehe Abschnitte 7 & 8 in den Erläuterungen
Und jetzt?
Eine projektspezifische, konsequente Erkundung der Alternativen zu Gas und Heizöl, wie in Dieburg-Süd derzeit im Gange, kann helfen, dass im Sinne des Klimaschutzes beste System zu identifizieren. Für Dieburg- Süd bedeutet dies insbesondere Erkundungsbohrungen für Erdwärmesonden zu beauftragen. Weiterhin könnte eine Nutzung der Abwärme der Kläranlage in Groß-Zimmern geprüft werden. Bei der Entscheidung für das ein oder andere Wärmeversorgungsystem sollten die schon in wenigen Jahren verbindlich zu erreichenden Klimaschutzziele, neben der technischen Machbarkeit und den Kosten, eine zentrale Rolle spielen.
Außerdem sollte eine kommunale Wärmeplanung, unter Einbezug des Gebäudebestands, für Dieburg angegangen werden. Sie beschreibt den Weg zu einer klimaneutralen Versorgung mit Wärme und liefert die Grundlage für einen schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien. Der Kommune selbst, aber auch privaten Gebäudebesitzern und Gewerbetreibenden, wird so eine Grundlage für die Planung der Wärmeversorgung gegeben. Details dazu finden sich z.B. in der Publikation der Hessischen Landesenergieagentur „Die Wärmewende voranbringen“.